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Änderung der Maskenpflicht (ab 21.06.2021)

Aktualisiert: 17. Juni 2021

Ab Montag, den 21.06.2021 wird es eine Änderung bezüglich der Maskenpflicht an Schulen geben.

  • ist die regionale 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten, so entfällt die Maskenpflicht im Freien.

  • liegt die 7-Tage-Inzidenz örtlich unter 35 und gab es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen positiven Fall (bestätigt durch PCR-Test), so entfällt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen und im Freien. In den Gängen und im sonstigen Schulhaus bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen.

 
 
 

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