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Maskenpflicht an den Schulen

Seit 22.03.2021 besteht laut der aktuellen Corona-Verordnung auch in der Schule die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (EN ISO 14683:2019) oder einer Maske, die den Anforderungen des Standorts FFP2, KN95 oder N95 entspricht.

 
 
 

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