Ab dem morgigem Mittwoch (17. November) wird in Baden-Württemberg die so genannte Alarmstufe ausgerufen.
Mit der Alarmstufe gilt auch in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske - d.h. es müssen medizinische Masken wieder durchgängig auch im Unterricht am Platz getragen werden. Im Freien gilt ebenfalls Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
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