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Änderungen der Corona-Verordnung Schule

Ab dem kommenden Montag (18.10.2021) wird eine neue Corona-Verordnung Schule gelten. Die wesentlichste Änderung dürfte Ihnen bereits bekannt sein: Unter bestimmten Vorausset- zungen entfällt die Maskenpflicht nun im Klassenzimmer.


  • Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von ei- nem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.

Unter bestimmten Umständen (Eintritt der sog. "Alarmstufe" oder Auftreten einer Infektion in einer Klasse) wird diese Erleichterung (zeitweise) entfallen müssen und es besteht wieder komplett Maskenpflicht. In diesem Fall werden wir Sie natürlich informieren.


Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Be- treuungsräume unverändert bleibt - insbesondere besteht auch weiterhin Maskenpflicht im Schulhaus und auf dem Schulgelände.


Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klas- senzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.


Hier finden Sie das offizielle Schreiben des Ministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung:


MD-Schreiben - Änderungen Corona VO Schule
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